Frequently Asked Questions –
Häufig gestellte Fragen zu KIP
Die wichtigsten Fragen zu KIP – dem kommunalen Immobilienportal
- Was ist KIP?
- Wofür steht KIP?
- Wer kann KIP betreiben?
- KIP ist kostenlos – warum?
- Welche Vorteile bietet meiner Kommune der Betrieb eines eigenen Immobilienportals?
- Welche Informationen können im KIP hinterlegt werden?
- Wie kommen die Immobilienangebote unserer Kommune ins KIP?
- Unsere Kommune vermarktet ein Baugebiet, kann ich dieses im KIP darstellen?
- Warum sollte ich im KIP auch das Inserieren von Immobilienangeboten von Privatpersonen und von Maklern erlauben?
- Wie können Privatpersonen und Makler Objekte in KIP einstellen?
- Wer ist für die Inhalte im KIP verantwortlich?
- Unsere Kommune möchte KIP nutzen, wie gehe ich vor?
- Ich habe einen Testcode erhalten. Was mache ich damit?
- Wie werden Immobiliensuchende auf KIP aufmerksam?
- Unsere Kommune nutzt bereits ein Standortinformationssystem. Was bietet KIP an Mehrwerten und gibt es Schnittstellen?
- Ist gewährleistet, dass im KIP keine veralteten Immobilienangebote erscheinen?
Was ist KIP
KIP ist ein kostenloses Produkt des Bauland- und Immobilienportals wunschgrundstück.de, mit dem es jeder Kommune und jedem Kreis in Deutschland möglich ist, ein eigenes auf den Ort bzw. den Landkreis regionalisiertes Immobilienportal zu betreiben. Mit KIP kann der Immobilienmarkt einer Kommune transparent in einem einheitlichen System für interessierte Bürger, Neubürger und Investoren dargestellt werden und gleichzeitig mit allen wichtigen und entscheidungsrelevanten Standortfaktoren verknüpft werden.
Wofür steht KIP
Die Abkürzung KIP steht für Kommunales ImmobilienPortal und drückt damit genau das aus, was KIP ausmacht. Ein von der Kommune betriebenes Portal zur Darstellung von Immobilienangeboten im Ortsgebiet. Dabei bietet KIP die Möglichkeit, durch Filter- und Sortierfunktionen gezielt nach passenden Angeboten aus den Bereichen »Bauen«, »Kaufen«, »Mieten« und »Gewerbe« zu suchen.
Wer kann KIP betreiben?
KIP kann auf Ortsebene von einer Stadt- oder Gemeinde betrieben werden, gerne auch von einer kommunalen Wirtschaftsförderungsgesellschaft. Gleichzeitig stehen aber auch Landkreis-Versionen von KIP zur Verfügung, sodass auch die Kreisverwaltung, bzw. die Wirtschaftsförderung eines Kreises ein eigenes, landkreisweites KIP betreiben kann.
KIP ist kostenlos – warum?
KIP ist sowohl im Betrieb, als auch in der Nutzung kostenfrei. Das heißt, der Kommune, bzw. dem Landkreis entstehen als Betreiber keinerlei Kosten für die Einrichtung, die Freischaltung und den Betrieb von KIP. Gleichzeitig müssen Immobiliensuchende keine Gebühren zahlen, um auf KIP nach Angeboten zu suchen.
KIP ist ein Produkt des Bauland- und Immobilenportals wunschgrundstück.de und greift in der Darstellung der Immobilienangebote auf die selbe Datenquelle zurück. Das bedeutet, dass das Inserieren von Immobilienangeboten, die im KIP erscheinen, auf wunschgrundstück.de erfolgt. Aber auch hier können Kommunen dauerhaft kostenfrei ihre Angebote einstellen. Lediglich die detaillierte Erfassung von Baugebieten – als digitales Bauschild im Internet – ist ein kostenpflichtiges, optional zubuchbares Produkt von wunschgrundstück.de. Privatpersonen inserieren ihre Angebote auf wunschgrundstück.de ebenfalls kostenfrei. Für gewerbliche Anbieter ist ein Kontingent von bis zu 100 Objekten kostenfrei.
Mehr Informationen zu den Inserier-Produkten von wunschgrundstück.de »
KIP ist komplett werbefrei, wunschgrundstück.de hingegen zu großen Teilen werbefinanziert. Durch die gemeinsame Datengrundlage der Immobilieninserate steigt mit der Zahl der betriebenen KIPs gleichzeitig der Immobilienbestand und damit auch die Besucherzahl auf wunschgrundstück.de. Dieser Effekt ist ausreichend, um KIP als kostenfreies Produkt anzubieten. Gleichzeitig ist es ein Ziel von uns, KIP in möglichst vielen Bundesländern als offizielles Standortinformationssystem zu etablieren und so bspw. über Gelder aus dem Topf der Wirtschaftsförderung den Betrieb und die Bewerbung des Portals auch auf Landesebene voranzutreiben. Um KIP dauerhaft kostenfrei betreiben zu können behalten wir uns ebenfalls vor, zu gegebener Zeit von den gewerblichen Anbietern (Maklern) eine geringe Bearbeitungsgebühr zu verlangen, damit Ihre Objekte auch im KIP erscheinen. Zur Zeit ist dies aber nicht der Fall.
Welche Vorteile bietet meiner Kommune der Betrieb eines eigenen Immobilienportals?
KIP bietet Ihrer Kommune gleich mehrere Vorteile:
Sie erhalten mit KIP ein Instrument, um Ihre kommunalen Immobilienangebote und Baugebiete detailliert in einem einheitlichen System darzustellen und so besser der Öffentlichkeit zu präsentieren. Denn bedenken Sie, heute nutzen über 80 Prozent der Grundstücks- und Immobiliensuchenden das Internet. Durch die Verknüpfung von KIP und wunschgrundstück.de erreichen Sie dabei sowohl regional- als auch überregional suchende Immobilieninteressenten.
Sie können mit KIP Ihre Kommune im besten Licht präsentieren, denn Sie haben die Möglichkeit, eigenes Bild- und Textmaterial einzupflegen.
Sie erhalten ein kostenloses Werkzeug, um eingehende Interessentenanfragen praxisnah zu verwalten und weiterzuverarbeiten.
Sie bieten Ihren Bürgern und potentiellen Neubürgern einen unvergleichbaren Bürgerservice. Denn auf KIP können Sie sich über den gesamten Immobilienmarkt in Ihrer Kommune informieren.
Sie stärken Ihren Gewerbestandort, da potentielle Investoren sich zum einen umfassend über Ihre Kommune und zum anderen direkt über das Flächen- und Raumangebot informieren können.
Welche Informationen können im KIP hinterlegt werden?
Im KIP können Sie eigenes Bild- und Textmaterial einpflegen und so Ihre Kommune/Ihren Landkreis optimal präsentieren. Gleichzeitig haben Sie die Möglichkeit, Strukturdaten wie Steuerhebesätze, Verkehrsanbindung oder Infrastruktureinrichtungen zu hinterlegen.
Wie kommen die Immobilienangebote unserer Kommune ins KIP?
Die Immobilienangebote pflegen Sie mit Hilfe eines einfachen Schritt-für-Schritt-Assistenten im so genannten »Backoffice« des Bauland- und Immobilienportals wunschgrundstück.de ein. In diesem kennwortgeschützten Bereich können Sie die Angebote auch jederzeit verwalten.
Wenn Sie bereits ein System zur Immobiliendarstellung nutzen, gibt es ggf. die Möglichkeit, dieses per Schnittstelle zu verknüpfen. Mehr dazu »
Unsere Kommune vermarktet ein Baugebiet, kann ich dieses im KIP darstellen?
Wenn Sie sich für das Premium-Produkt von wunschgrundstück.de zur optimalen Darstellung von Baugebieten im Internet – dem digitalen Bauschild – entscheiden, wird Ihr Baugebiet auch umfassend im KIP präsentiert. Dies lässt sich übrigens auch für Baugebiete realisieren, die Sie zusammen mit einem Projektentwickler, wie beispielsweise einer Landgesellschaft, entwickeln. Selbstverständlich finden wir auch Lösungen für Sie, wenn Sie ein Baugebiet präsentieren möchten, in dem nur noch wenige Bauplätze verfügbar sind. Sprechen Sie uns an »
Warum sollte ich im KIP auch das Inserieren von Immobilienangeboten von Privatpersonen und von Maklern erlauben?
Als Betreiber von KIP können Sie entscheiden, ob Sie im KIP nur die kommunalen Angebote darstellen möchten, oder auch Angebote von Privatpersonen und/oder gewerblichen Anbietern erlauben. Wir empfehlen Ihnen dabei, alle Immobilienangebote zuzulassen. Eine transparente Darstellung des gesamten Immobilienmarktes der Kommune ist wichtig. Selbst wenn Sie durch das Darstellen von Angeboten, die nicht der öffentlichen Hand gehören, evtl. ein kommunales Angebot nicht so schnell vermarkten, fördern Sie dennoch den Zuzug in Ihre Kommune. Außerdem sollten Sie bedenken, dass die entsprechenden Objekte in jedem Fall am Markt gehandelt werden. Warum also nicht auch auf Ihrem kommunalen Immobilienportal.
Wie können Privatpersonen und Makler Objekte in KIP einstellen?
Wenn Sie das Inserieren von Objekten privater und gewerblicher Anbieter in Ihrem KIP erlauben, finden Besucher Ihres Portals auf der Seite einen Bereich zum Inserieren. Von dort aus gelangen sie in einen geschützten Bereich auf wunschgrundstück.de, wo sie Ihre Angebote erfassen können. Gewerbliche Anbieter haben gleichzeitig die Möglichkeit, ihre Objekte direkt aus ihrer Makler-Software per OpenImmo-Schnittstelle zu übertragen.
Wer ist für die Inhalte im KIP verantwortlich?
Das KIP wird von Ihrer Kommune/Ihrem Kreis betrieben und dies steht auch so im Impressum. Dennoch sind Sie als Betreiber nur für die Inhalte verantwortlich, die Sie auch selber einpflegen, also für Bilder, Strukturdaten, beschreibende Texte und die kommunalen Immobilienangebote. Für die Richtigkeit der Angaben bei Makler-Angeboten, bzw. Privatangeboten ist der jeweilige Anbieter verantwortlich und akzeptiert hierzu auch die AGB der wunschgrundstück GmbH beim Inserieren der Objekte. Gewerblich angebotene Immobilien sind im KIP auch jeweils mit einem eigenen Impressum versehen. Gleichzeitig gelten die Datenschutzbestimmungen von wunschgrundstück.de.
Unsere Kommune möchte KIP nutzen, wie gehe ich vor?
Schön, dass Sie sich für KIP entschieden haben. Setzen Sie sich einfach mit unserem Team in Verbindung und wir werden alles Weitere in die Wege leiten:
wunschgrundstück GmbH
Westbahnhofstr. 36
63450 Hanau
Tel.: 06181 90 80 20
E-Mail: service(at)wunschgrundstueck(dot)de
Ihre Ansprechpartner: Ceyhan Budak, Bo Nintzel
Ich habe einen Testcode erhalten. Was mache ich damit?
Wenn Sie einen Testcode haben, können Sie sich ansehen, wie das KIP für Ihre Kommune aussehen könnte. Gehen Sie dazu auf www.kommunale-immobilienportale.de auf das KIP Ihrer Kommune im jeweiligen Bundesland. Dort finden Sie eine Eingabemaske für den Testcode. Damit erreichen Sie einen geschützten, nicht für die Öffentlichkeit zugänglichen Bereich, sozusagen eine Voransicht vom KIP Ihrer Kommune.
Wie werden Immobiliensuchende auf KIP aufmerksam?
Viele Immobiliensuchende begeben sich im Rahmen Ihrer Recherche auf die kommunale Homepage. Ein prominenter Link zum KIP auf Ihrer Homepage ist also wichtig. Sie haben hier sogar die Möglichkeit, die verschiedenen Bereiche des KIP unterschiedlich zu verlinken. Zum Beispiel können Sie unter »Wirtschaft und Arbeiten« auf das Register »Gewerbe« verweisen. Unter »Bauen und Wohnen« können Sie Verlinkungen zu den Registern »Bauen«, »Kaufen« und »Mieten« setzen.
KIP ist gleichzeitig stark für Suchmaschinen optimiert. Nach der Freischaltung von KIP dauert es üblicherweise nur wenige Wochen, bis KIP bei passenden Suchbegriffen in der vorderen Ergebnissen bei Google und Co. auftaucht.
Wichtig ist aber auch die Pressearbeit zur Inbetriebnahme von KIP. Gerne unterstützen wir Sie hier mit entsprechenden Textvorschlägen.
Unsere Kommune nutzt bereits ein Standortinformationssystem. Was bietet KIP an Mehrwerten und gibt es Schnittstellen?
Viele Bundesländer oder Landkreise betreiben bereits ein Standortinformationssystem. KIP geht aber einen Schritt weiter als diese Systeme. Mit KIP wird die Standortinformation auf jede Kommune heruntergebrochen, gleichzeitig deckt KIP den gesamten Immobilienmarkt der Kommune ab. Zum einen den Wohn- und Gewerbebereich, zum anderen das Angebot der Kommune, von Privatpersonen und von gewerblichen Anbietern.
Unser System unterstützt auch den OpenImmo-Standard, mit dem Immobilienangebote zwischen verschiedenen Plattformen oder auch zwischen einer Immobilien-Software (z. B. Flowfact, onOffice, Makler2000 etc.) und einem Immobilienportal ausgetauscht werden können. Somit bieten wir Ihnen die Möglichkeit, ihre Angebote sowohl in einem bestehenden Portal weiterzuführen, als auch KIP einzusetzen.
Ist gewährleistet, dass im KIP keine veralteten Immobilienangebote erscheinen?
Ja. Alle eingestellten Angebote haben ein "Verfallsdatum" und werden nach einer gewissen Zeit automatisch deaktiviert. Der Anbieter erhällt dann eine E-Mail und kann das Angebot verlängern, wenn es noch aktuell ist. Alternativ können Sie aber auch entscheiden, diesen Automatismus abzustellen.
Sie haben noch weitere Fragen? Unser Team berät Sie gerne.
wunschgrundstück GmbH
Westbahnhofstr. 36
63450 Hanau
Tel.: 06181 90 80 20
E-Mail: service(at)wunschgrundstueck(dot)de
